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   BGH, 10.05.1976 - III ZR 157/74   

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https://dejure.org/1976,2017
BGH, 10.05.1976 - III ZR 157/74 (https://dejure.org/1976,2017)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1976 - III ZR 157/74 (https://dejure.org/1976,2017)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1976 - III ZR 157/74 (https://dejure.org/1976,2017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde - Rechtswirksamkeit eines vollstreckbaren Schuldanerkenntnisses - Verstoß gegen die guten Sitten - Möglichkeit der Kondiktion eines Schuldanerkenntnisses - Sittenwidrigkeit des Anerkenntnisses - Nichtberücksichtigung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Beschränkung der Einwendungen, Abgrenzung: Schuldanerkenntnis, Schuldversprechen

Papierfundstellen

  • WM 1976, 907
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1964 - V ZR 143/62
    Auszug aus BGH, 10.05.1976 - III ZR 157/74
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der es bei einer Änderung des Schuldverhältnisses, dessentwegen sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung unterworfen hat, einer neuen Unterwerfung nur insoweit bedarf, als der Anspruch erweitert wird (vgl. BGH WM 1964, 1215, 1216), kann hier - entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung - nicht herangezogen werden; denn sie setzt voraus, daß die vollstreckbare Urkunde wirksam errichtet worden ist.
  • BGH, 10.10.1960 - II ZR 53/58

    Anspruch auf Provisionszahlungen - Wirksamkeit einer Zwangsvollstreckung -

    Auszug aus BGH, 10.05.1976 - III ZR 157/74
    Bemerkt sei jedoch: Die Vollstreckungsabwehrklage als solche ist ausschließlich eine prozessuale Gestaltungsklage, mit der eine gänzliche oder teilweise, eine endgültige oder zeitweilige Vernichtung der Vollstreckbarkeit erstrebt wird (vgl. BGHZ 22, 56; NJW 1960, 2286, 2287; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 19. Aufl. § 767 Anm. I 1, 2).
  • RG, 24.10.1910 - VI 471/09

    Anerkenntnis; Verjährung

    Auszug aus BGH, 10.05.1976 - III ZR 157/74
    Keine selbständige Verpflichtung dagegen wird durch ein einseitiges Anerkenntnis begründet, bei dem die auf Schaffung einer selbständigen Verpflichtung gerichtete Absicht fehlt und nur die bestehende Schuld im Rahmen des alten Schuldgrundes bestätigt werden soll (RGZ 75, 4, 5; BGB RGRK 12. Aufl. § 780 Rdn. 7 und § 781 Rdn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung

    Ein selbständiges, abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2008, Az. II ZR 245/06, zitiert nach juris, Rdnr. 15 m. w. Nachw.; Urteil vom 10. Mai 1976, Az. III ZR 157/74, zitiert nach juris, Rdnr. 28).
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 77/85

    Darlegung und Beweis der durch eine Sicherungsgrundschuld gesicherten Forderung;

    Ein solches abstraktes Schuldversprechen (vgl. BGH Urteil vom 21. Januar 1976 - VIII ZR 148/74 = WM 1976, 254) schneidet dem Schuldner zwar nicht stets schlechthin alle Einwände gegen die zugrunde liegende Schuld ab (vgl. zur Möglichkeit eines vollständigen Einwendungsausschlusses Senatsurteil vom 10. Mai 1976 - III ZR 157/74 = WM 1976, 907, 909 zu III 5); es führt aber jedenfalls dazu, daß der Schuldner die Beweislast für diese Einwendungen trägt (BGH Urteil vom 21. Januar 1976 a.a.O. S. 255).
  • BGH, 01.10.1987 - III ZR 134/86

    Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenprozeß; Rechtsnatur

    Schon der Wortlaut der Urkunden spricht für die Begründung einer abstrakten, d.h. vom Schuldgrund losgelösten, selbständigen Leistungsverpflichtung; denn in ihnen ist ein Verpflichtungsgrund für die Zahlungsversprechen weder ausdrücklich erwähnt noch angedeutet (vgl. Senatsurteilevom 20. April 1967 - III ZR 59/65 - WM 1967, 824, 825;vom 10. Mai 1976 - III ZR 157/74 - WM 1976, 907, 908 f.).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10

    Darlehensvertrag: Sittenwidrigkeit einer Mithaftungsübernahme wegen krasser

    Eine solche Nichtigkeit ergibt sich unabhängig davon, dass durch das Schuldversprechen in erster Linie die wirksame Darlehensschuld der Tochter und des Schwiegersohnes der Kläger abgesichert werden sollte, wegen der Abstraktheit des Schuldversprechens nicht bereits daraus, dass die Mithaftungsübernahme der Kläger sittenwidrig war (vgl. BGH, WM 1976, 907, 909).
  • LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89

    Zwangsvollstreckungsunterwerfung in notariellem Bauvertrag ?

    Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich (Thomas-Putzo, § 284 ZPO Vorbem. 7 h. 8, BGH WM 1976, 907 ).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 205/86

    Voraussetzungen eines abstrakten Schuldversprechens - Revisionsgerichtliche

    Die Absicht, eine selbständige, von einem Grundgeschäft unabhängige Verpflichtung zu begründen, muß irgendwie erkennbaren Ausdruck gefunden haben, wenn sie auch in der schriftlichen Erklärung nicht ausgesprochen sein muß (Senatsurteile vom 20. April 1967 - III ZR 59/65 = WM 1967, 824 und vom 10. Mai 1976 - III ZR 157/74 = WM 1976, 907).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 38/84

    Abstraktes Schuldanerkenntnis bei einer selbständig begründeten, von einem

    Das Berufungsgericht hat den Rechtsbegriff des abstrakten Schuldanerkenntnisses als einer selbständig begründeten, von einem Grundgeschäft unabhängigen Verpflichtung (vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 1976 - III ZR 157/74 = WM 1976, 907, 908/909) nicht verkannt.
  • OLG Koblenz, 08.11.1988 - 3 U 709/87

    Rückgewähranspruch nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG) bei anfechtbar geschenktem

    Bestätigende Schuldanerkenntnisse und selbständige Schuldversprechen können nach Maßgabe des Einzelfalles den Sinn haben, daß die Einwendung, die ursprüngliche Schuld habe nicht bestanden, schlechthin ausgeschlossen sein soll (BGH NJW 1963.2317 Sp. 2; BGH WM 1966.1280 f.; BGH WM 1976, 907).
  • BGH, 28.10.1976 - III ZR 51/74

    Wirtschaftlichkeitsberechnung nach den Vorschriften der Zweiten

    Die Vollstreckungsabwehrklage als solche ist ausschließlich eine prozessuale Gestaltungsklage, mit der eine gänzliche oder teilweise, eine endgültige oder zeitweilige Vernichtung der Vollstreckbarkeit erstrebt wird (vgl. BGHZ 22, 56; NJW 1960, 2286, 2287; Senatsurteil vom 10. Mai 1976 - III ZR 157/74; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 19. Aufl. § 767 Anm. I 1, 2).
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